Motorrad Führerschein

Ist es Euer Traum, mit dem Motorrad auf sichere Fahrt zu gehen? Mit unserem gut ausgestatteten Fuhrpark und einem motiviertem Team bringen wir Euch sicher zum Motorradführerschein

 

ACHTUNG:
Wegen den Corona-Vorschriften dürfen wir momentan keine Schutzkleidung ausleihen !!!

MOFA


Mit dieser Prüfbescheinigung dürfen sie fahren:
  • maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Sie benötigen folgende Unterlagen:
  • 1 biometrisches Passbild
    (bei der Theorieprüfung beim TÜV vorlegen)
Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Eine praktische Prüfung findet nicht statt. Die vorgeschriebene praktische Grundausbildung beträgt 90 min.

Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns ein Mail oder rufen sie uns unter 07051/12458 an.

AM-Führerschein


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
  •  zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit bis zu 50 ccm bei Verbrennungsmotor, bis zu 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor
  • dreirädrige Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm bei Fremdzündungsmotor (Benziner), bis zu 4 kW Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren (Diesel) und bis zu 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bis zu 50 ccm bei Fremdzündungsmotor (Benziner), bis zu 4 kW Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren (Diesel) und bis zu 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor Leermasse maximal 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien) maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs” (mind. 9 UE)
Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten (Pflichtstunden) gibt es nicht.

Wir stellen Ihnen während Ihrer Ausbildung die komplette Sicherheitsbekleidung ( Helm, Handschuhe, Hose und Jacke ) kostenlos zur Verfügung. Sie sollten lediglich knöchelhohe Schuhe mitbringen.
… denn Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle!

Wir schulen Sie auf modernen Fahrzeugen wie Aprilia SR50, Yamaha Jog50R und Elektro-Roller Novax. Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine Mail oder rufen sie uns unter 07051/12458 an.

B196-Führerschein

Klasse B mit Schlüsselzahl 196


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
  • Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis zu 11 kW , Verhältnis Leistung/Leermasse maximal 0,1 kW/kg
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • Führerschein Klasse B (Vorbesitz mind. 5 Jahre)
  • 1 biometrisches Passbild
Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. 

Service:

Wir stellen Ihnen während Ihrer Ausbildung die komplette Sicherheitsbekleidung ( Helm, Handschuhe, Hose und Jacke ) kostenlos zur Verfügung. Sie sollten lediglich knöchelhohe Schuhe mitbringen. Außerdem stellen wir Ihnen auch eine Airbag-Weste für Motorradfahrer kostenlos zur Verfügung. … denn Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle!

Wir schulen Sie auf modernen Fahrzeugen mit ABS, wie KTM DUKE 125 und Suzuki GSXS 125.

Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine Mail oder rufen sie uns unter 07051/12458 an.

 

A1-Führerschein


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
  • Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis zu 11 kW , Verhältnis Leistung/Leermasse maximal 0,1 kW/kg
    (eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80km/h bbH, für Fahrer unter 18 Jahren, besteht seit 19.01.2013 nicht mehr !)
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, Leistung maximal 15
    kW außerdem Fahrzeuge der Klasse AM und Mofa
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs” (mind. 9 UE)
Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
  • 5 x 45 min Überlandfahrt
  • 4 x 45 min Autobahnfahrt
  • 3 x 45 min Nachtfahrt
Service:

Wir stellen Ihnen während Ihrer Ausbildung die komplette Sicherheitsbekleidung ( Helm, Handschuhe, Hose und Jacke ) kostenlos zur Verfügung. Sie sollten lediglich knöchelhohe Schuhe mitbringen. Außerdem stellen wir Ihnen auch eine Airbag-Weste für Motorradfahrer kostenlos zur Verfügung. … denn Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle!

Wir schulen Sie auf modernen Fahrzeugen mit ABS, wie KTM DUKE 125 und Suzuki GSXS 125.

Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine Mail oder rufen sie uns unter 07051/12458 an.

 

1 x Büffeln für 3 x Fahrspass:

Nach 2 Jahren haben Sie die Möglichkeit zum Aufstieg auf Klasse A2. Das bedeutet Sie müssen nur eine praktische Prüfung ablegen. Sonderfahrten sind nicht erforderlich.

A2-Führerschein


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
  • Krafträder mit und ohne Beiwagen mit bis zu 35 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse maximal 0,2 kW/kg

  • außerdem Fahrzeuge der Klasse AM, A1 und Mofa

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs” (mind. 9 UE)
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
  • 5 x 45 min Überlandfahrt
  • 4 x 45 min Autobahnfahrt
  • 3 x 45 min Nachtfahrt

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben!

Wenn kein zweijähriger Vorbesitz der Klasse A1, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten:

  • 3 x 45 min Überlandfahrt
  • 2 x 45 min Autobahnfahrt
  • 1 x 45 min Nachtfahrt
Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.

Service:

Wir stellen Ihnen während Ihrer Ausbildung die komplette Sicherheitsbekleidung ( Helm, Handschuhe, Hose und Jacke ) kostenlos zur Verfügung. Sie sollten lediglich knöchelhohe Schuhe mitbringen. Außerdem stellen wir Ihnen auch eine Airbag-Weste für Motorradfahrer kostenlos zur Verfügung.
… denn Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle!

Wir schulen Sie auf modernen Fahrzeugen wie Yamaha MT07 und Suzuki SV650. Unsere Motorräder sind alle mit ABS ausgestattet. Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns ein Mail oder rufen sie uns unter 07051/12458 an.

 

A-Führerschein


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
  • Krafträder mit und ohne Beiwagen, ohne Leistungsbeschränkung
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • außerdem Fahrzeuge der Klasse A2, A1, AM und Mofa
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs” (mind. 9 UE)
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
  • 5 x 45 min Überlandfahrt
  • 4 x 45 min Autobahnfahrt
  • 3 x 45 min Nachtfahrt

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Wenn kein zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2 oder wenn man von A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen will, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten:

  • 3 x 45 min Überlandfahrt
  • 2 x 45 min Autobahnfahrt
  • 1 x 45 min Nachtfahrt
Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 24 Jahre bzw 20 Jahre bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2. (21 Jahre zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit mehr als 15 kW). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Service:

Wir stellen Ihnen während Ihrer Ausbildung die komplette Sicherheitsbekleidung ( Helm, Handschuhe, Hose und Jacke ) kostenlos zur Verfügung. Sie sollten lediglich knöchelhohe Schuhe mitbringen. Außerdem stellen wir Ihnen auch eine Airbag-Weste für Motorradfahrer kostenlos zur Verfügung. … denn Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle!

Wir schulen Sie auf modernen Fahrzeugen wie Yamaha MT07 und Suzuki SV650. Unsere Motorräder sind alle mit ABS ausgestattet. Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns ein Mail oder rufen sie uns unter 07051/12458 an

 

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