Bus Führerschein

Bei der Ausbildung zum Busfahrer sind wir Ihr kompetenter Partner mit Tradition.

 

D-Führerschein
Der Führerschein als 2. berufliches Standbein


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
  • Omnibus > 8 Sitzplätze außer Führersitz
  • Auch mit Anhänger bis 750 kg zul.Gm.
  • Fahrzeuge der Klasse B, Klasse M, Klasse L, Klasse T

 Zur „D“- Prüfung muss die „B“ – Prüfung bestanden sein.

Info:

Sie können 3 Monate vor erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung und 4 Wochen vorher die praktische Prüfung ablegen. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir Ihnen sich ca. 5 – 6 Monate vor Ihrem Geburtstag anzumelden.

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gesundheitsgutachten
  • Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs”
Die theoretischen Mindestunterrichte betragen
  • 6 Doppelstunden Basiswissen
  • 18 Doppelstunden Spezialwissen
Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 24 Jahre. Die gesetzlich vorgeschriebenen praktischen Pflichtstunden sind je nach Vorbesitz unterschiedlich, füllen Sie das unten angegebene Formular aus oder rufen Sie uns an. Von den normalen Fahrstunden benötigen Sie nur soviel, bis Sie Ihr Fahrzeug sicher und gewandt beherrschen. Diese haben nichts mit den oben erwähnten Sonderfahrten zu tun. Wenn Sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine Email.

DE-Führerschein


Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Informationen über den DE-Führerschein haben wollen.

L-Führerschein


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis
    40 km/h, mit Ahnhänger bis 25 km/h
  • sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und
    andere Flurförderzeuge mit bbH bis 25 km/h
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs”
Info:

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Sie können 3 Monate vor erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung ablegen. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir Ihnen sich ca. 4 – 5 Monate vor Ihrem Geburtstag anzumelden.

Die theoretischen Mindestunterrichte betragen bei Ersterwerb:
  • 12 Doppelstunden Basiswissen und
  • 2 Doppelstunden Spezialwissen L

Praktische Fahrstunden sind keine vorgeschrieben. Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine Email.

T-Führerschein


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bbH
    über 32 km/h bis 60 km/h (auch mit Ahnhänger)
  • Fahrer unter 18 max. 40 km/h
    Fahrzeuge der Klasse M und Klasse L
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs”
Die theoretischen Mindestunterrichte betragen bei Ersterwerb:
  • 12 Doppelstunden Basiswissen und
  • 6 Doppelstunden Spezialwissen

Praktische Sonderfahrten sind keine vorgeschriebenen, es gilt jedoch: Von den normalen Fahrstunden benötigen Sie nur soviel, bis Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger sicher und gewandt beherrschen.

Info:

Wenn Sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine Email.

Kurstermine (BKF, sonst. Kurse)
Unterrichtsplan (Theorie)
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