Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (z.G.) mit maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger von bis zu 750kg z.G.
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn z.G Anhänger + z.G. PKW maximal 3,5 t beträgt
- außerdem Fahrzeuge der Klasse L, AM
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis
- 1 biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs” mit mind. 9 Unterrichtseinheiten
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei “begleitetem Fahren”). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
- 5 x 45 min Überlandfahrt
- 4 x 45 min Autobahnfahrt
- 3 x 45 min Nachtfahrt
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (z.G.) mit maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger von bis zu 750kg z.G.
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn z.G Anhänger + z.G. PKW maximal 3,5 t beträgt
- außerdem Fahrzeuge der Klasse L, AM
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis
- 1 biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs” mit mind. 9 Unterrichtseinheiten
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei “begleitetem Fahren”). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
- 5 x 45 min Überlandfahrt
- 4 x 45 min Autobahnfahrt
- 3 x 45 min Nachtfahrt
Das Besondere:
Nachdem du gelernt hast einen Schaltwagen zu bedienen ( der Gesetzgeber schreibt mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltung vor) wechselst du auf ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe und absolvierst mit diesem auch die praktische Prüfung.
Der Vorteil: du gehst entspannter in die Prüfung. Abwürgen und Verschalten fällt weg!
Nach bestanderner Prüfung darfst du sowohl Schaltung als auch Automatik Fahrzeuge fahren!
Die Schlüsselzahl 197 beschreibt lediglich, dass deine Prüfung auf Automatik statt gefunden hat.
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
- Kraftfahrzeuge (Automatikgetriebe) bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (z.G.) mit maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Kraftfahrzeuge (Automatikgetriebe) bis 3,5 t z.G. mit Anhänger von bis zu 750kg z.G.
- Kraftfahrzeuge (Automatikgetriebe) bis 3,5 t z.G. mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn z.G Anhänger + z.G. PKW maximal 3,5 t beträgt
- außerdem Fahrzeuge der Klasse L, AM
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis
- 1 biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs” mit mind. 9 Unterrichtseinheiten
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei “begleitetem Fahren”). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
- 5 x 45 min Überlandfahrt
- 4 x 45 min Autobahnfahrt
- 3 x 45 min Nachtfahrt
Das Besondere:
Durch die Energie- und Mobilitätswende ändern sich auch technische Dinge. Die Fahrzeughersteller werden die Produktion von Verbrennerfahrzeugen nach und nach einstellen. Durch die alternativen Antriebe wie Elektromotoren, Hybridantriebe, Brennstoffzelle etc. wird das klassische Schaltfahrzeug immer seltener werden.
Die Zukunft liegt in den Automatikfahrzeugen.
In dieser Ausbildung hast du es leichter, dich schneller mit dem Verkehrsgeschehen zu beschäftigen, weil das Bedienen eines Kupplungspedals und das Schalten wegfällt.
Auch die praktische Führerscheinprüfung wird dadurch viel entspannter!
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn z.G Anhänger + z.G. PKW maximal 4,25 t beträgt
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis
- 1 biometrisches Passbild
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
- Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg z.G.
- Anhänger bis 3,5 t z.G.
- Kombination die nicht unter Klasse B oder B96 fällt
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis
- 1 biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs” mit mind. 9 Unterrichtseinheiten
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei “begleitetem Fahren”). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich. Vorbesitz der Klasse B notwendig.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
- 3 x 45 min Überlandfahrt
- 1 x 45 min Autobahnfahrt
- 1 x 45 min Nachtfahrt