LKW Führerschein

Bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer sind wir sowohl für Neueinsteiger als auch für die Weiterbildung Ihr kompetenter Partner.

C-Führerschein


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtmasse
  • Bis inkl. 8 Fahrgastplätze
  • Mit Anhänger bis zu 750 kg zul. Gesamtmasse
  • Fahrzeuge der Klasse B, Klasse M, Klasse L,Klasse
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten – Sehtest
  • Ärztliches Gesundheitsgutachten
  • Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs”
Info:

Zur „C“-Prüfung muss die „B“–Prüfung bestanden sein. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Sie können 3 Monate vor erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung und 4 Wochen vorher die praktische Prüfung ablegen. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir Ihnen sich ca. 5 – 6 Monate vor Ihrem Geburtstag anzumelden.

Die theoretischen Mindestunterrichte betragen
  • 6 Doppelstunden Basiswissen und
  • 10 Doppelstunden Spezialwissen C
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
  • 5 x 45 min Überlandfahrt
  • 2 x 45 min Autobahn
  • 3 x 45 min Beleuchtungsfahrt

Bei gleichzeitigem Miterwerb der Klasse CE verringern sich die o.g. Sonderfahrten. Von den normalen Fahrstunden benötigen Sie nur soviel, bis Sie Ihr Fahrzeug sicher und gewandt beherrschen. Diese haben nichts mit den oben erwähnten Sonderfahrten zu tun. Wir schulen Sie auf MAN ATM 1529. Wenn Sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine Email.

CE-Führerschein


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
  •  Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhänger > 750kg zul. Gm. (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge)
  • Fahrzeuge der Klasse B, Klasse M, Klasse L, Klasse T
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten – Sehtest
  • Ärztliches Gesundheitsgutachten
  • Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs”
Die theoretischen Mindestunterrichte betragen
  • 6 Doppelstunden Basiswissen und
  • 4 Doppelstunden Spezialwissen CE
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
  • 5 x 45 min Überlandfahrt
  • 2 x 45 min Autobahn
  • 3 x 45 min Beleuchtungsfahrt.

Bei gleichzeitigem Miterwerb der Klasse CE verringern sich die o.g. Sonderfahrten: Solo Zug gesamt: Überland 3 5 8 / Autobahn 1 2 3 / Beleuchtungsfahrt 0 3 3
 
Von den normalen Fahrstunden benötigen Sie nur soviel, bis Sie Ihr Fahrzeug sicher und gewandt beherrschen. Diese haben nichts mit den oben erwähnten Sonderfahrten zu tun. Wir schulen Sie auf MAN ATM 1529. Wenn Sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine Email.

Info:

Zur „CE“- Prüfung muss die „C“ – Prüfung bestanden sein. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Sie können 3 Monate vor erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung und 4 Wochen vorher die praktische Prüfung ablegen. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir Ihnen sich ca. 5 – 6 Monate vor Ihrem Geburtstag anzumelden.

Kurstermine (BKF, sonst. Kurse)
Unterrichtsplan (Theorie)
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