Auto Führerschein

Dein Führerschein bringt Dir Spaß, Freiheit, Unabhängigkeit und Verantwortung. Daher legen wir großen Wert auf Qualität.

B-Führerschein


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (z.G.) mit maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger von bis zu 750kg z.G.
  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn z.G Anhänger + z.G. PKW maximal 3,5 t beträgt
  • außerdem Fahrzeuge der Klasse L, AM
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs” mit mind. 9 Unterrichtseinheiten
Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei “begleitetem Fahren”). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
  • 5 x 45 min Überlandfahrt
  • 4 x 45 min Autobahnfahrt
  • 3 x 45 min Nachtfahrt

B96-Führerschein
(Klasse B mit Schlüsselzahl 96)


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn z.G Anhänger + z.G. PKW maximal 4,25 t beträgt

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei “begleitetem Fahren”).
Eine praktische Prüfung findet nicht statt!

BE-Führerschein


Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
  • Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg z.G.
  • Anhänger bis 3,5 t z.G.
  • Kombination die nicht unter Klasse B oder B96 fällt
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über einen “Erste-Hilfe-Kurs” mit mind. 9 Unterrichtseinheiten
Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei “begleitetem Fahren”). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich. Vorbesitz der Klasse B notwendig.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
  • 3 x 45 min Überlandfahrt
  • 1 x 45 min Autobahnfahrt
  • 1 x 45 min Nachtfahrt
Kurstermine (BKF, sonst. Kurse)
Unterrichtsplan (Theorie)
Kontakt
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